Schulsozialarbeit

Mein Name ist Max Rottkämper und ich bin der Schulsozialarbeiter an der Ringelnatz-Grundschule.

Ich bin Ansprechpartner für:

  • Schülerinnen und Schüler
  • Eltern
  • Lehrerinnen und Lehrer
  • Erzieherinnen und Erzieher

0341 41 29 29 30

max.rottkaemper@leipzig.de

Meine Tätigkeitsbereiche

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,

ich freue mich, euch als neuer Schulsozialerbeiter begrüßen zu dürfen.

Ich bin montags bis freitags für euch da.

 

Schwerpunkte:

Beratung, Begleitung und Unterstützung

in schulischen Belangen, familiären oder persönlichen Problemlagen und Erziehungsfragen

Vermittlung an weiterführende Angebote

z.B. Beratungsstellen, Vereine, Freizeitaktivitäten

Sozialpädagogische Gruppenangebote

im Klassenverband oder in Kleingruppen zu Themen wie Gewalt, Gefühle, Medien,...

Krisenintervention und Netzwerkarbeit

innerhalb und außerhalb der Schule

Kontakt

Herr Rottkämper

Büro: Zimmer 107, roter Gang (1. Etage) => Das Büro ist während der Schulzeit besetzt.

Telefon: 0341 41 29 29 30

Ich freue mich auf euch!

black and white simple business opening hours poster
Notfallkontaktkarte der Stadt Leipzig
Weiterführende Informationen:

Alle Informationen zu Bildung und Teilhabe:

https://www.leipzig.de/service-portal/dienstleistung/leistungen-aus-bildungs-und-teilhabepaket-beantragen-fuer-bezieher-in-von-wohngeldkinderzuschlag-5d1c8de5074ce

Sind Sie an präventiven Angeboten für Kinder, Jugendliche, Eltern und Familien interessiert,
können Sie sich im nachfolgenden Leipziger Präventionsbrief über präventive Angebote informieren.

Beschwerdemöglichkeiten:

Ihre Meinung zählt! Anregungen, Kritik oder Beschwerden im Zusammenhang mit der Schulsozialarbeit können jederzeit mitgeteilt werden:
Amt für Schule, Abteilung Bildung, Sachgebiet Bildungsmanagement, Dienst- und Fachaufsicht Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit@leipzig.de
Tel.: 0341/1231227

Besucheranschrift:
Rathaus Wahren, Georg-Schumann-Straße 357, 04159 Leipzig
Raum 312, 3. Etage

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalt sowie aus kommunalen Mitteln.